
Teiches zur Mühle
Karpfen
Ein kleiner Umweg lohnt sich !
Vergaville 57
Wir finden:
Viehzucht:
Seit 1999, ist dieser wilder Standort ausschließlich für die Karpfenangler reserviert. (20 HA)
Man kann eine groβe Vielfalt an Karpfensorten finden ( Spiegler, Leder, Schuppen, Fully Scalled, Rot- Koï, Weißen Amour. )
Das Durchschnitt Gewicht liegt zwischen 4 und 25 kg. Der Record ist zu diesem Zeitpunkt 29 kg. Bei den Koï liegt das Gewicht von 6 bis 14 kg.
Der Ursprungsbestand beträgt 8 Tonnen, mit einer großen Anzahl von schwer wiegende Karpfen, von 30 bis 40 lbs, und mehr...
Seit Anfang 2000 ist beschlossen worden, die Ufer für einen Tag und Nacht fischen in NO KILL einzuführen, mit einem zusätzlichen Einsatz von 3 Tonnen Fisch.




Historisch
Seit 1998, durch mehrere Einsätze von verschiedene Karpfensorten ( Koï, Amour, Spiegler und Stör ) hat sich der Teich der Mühle abwechslungsreich gestaltet.Wir bieten Ihnen ebenfalls Nachbarschaftsdienste an:
Toiletten
Warmwasser Dusche
Supermärke in Dieuze (3 km)
Kein Trinkwasser vor Ort

Regeln
Ankunft am Teich nicht vor 10 Uhr. Warten bis ein Aufseher kommt.
Offenes Feuer ist nicht erlaubt, Grillen und Kochen mit Gas ist erlaubt.
Hunde sind auf dem Gelände ohne vorherige Genehmigung nicht erlaubt.
Abhakmatte ist Pflicht, Mindestgröße 1.20m x 1m, schonende Behandlung der Fische, auch während des Drills.
Es sind nur Haken der Größe Nr. 6 und Nr. 8.
Es ist verboten Karpfensäcke zu benutzen und die Fische zu hältern.
Die Hauptschnur darf nicht dicker als 0,35mm sein. Schlagschnur ist verboten, es gibt keine Hindernisse im See.
Die Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz an der Einfahrt zum See abzustellen.
Boote und Baitboote verboten.
Die Ruten dürfen nur auf dem eigenen Angelplatz abgestellt werden.
Das Fischen auf Raubfisch ist verboten.
Partikel müssen gekocht sein. Tigernüsse dürfen nicht gefüttert werden, sie dürfen nur als Hakenköder benutzt werden. Mäßige Anfütterung.
Bei Unfällen am Teich wird nicht gehaftet.
Eine Erstattung bei vorheriger Abreise erfolgt nicht.
Den Anweisungen der Aufseher ist Folge zu leisten.
Bei Nichtbeachtung der Regeln wird der Angler des Geländes verwiesen.
